
(...) Die von Ihnen angesprochenen unterhaltsrechtlichen Regelungen, nach denen in Deutschland angeblich eine Kontrollmöglichkeit der geleisteten Unterhaltszahlungen bestanden haben soll, sind nicht bekannt. Die Rechtslage in der Schweiz ist demgegenüber etwas anders gelagert, jedoch mit dem deutschen Unterhaltsrecht nicht ohne weiteres vergleichbar. (...)