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Martina Krogmann
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Frage von Antje K. •

Frage an Martina Krogmann von Antje K. bezüglich Familie

Guten Tag Frau Dr. Krogmann,

leider ist es nicht möglich, Ihrer Kollegin Frau von der Leyen an dieser Stelle die Frage persönlich zu stellen, daher bitte ich Sie um Antwort.
Frau von der Leyen hat am heutigen Tag vehement gefordert, dass, wenn künftig ein Betreuungsgeld für die Kindererziehung gezahlt wird, durch den Staat konsequent die tatsächliche Verwendung für die Kinder kontrolliert wird. Dies wäre zu begrüßen.
Seit Jahren fordern Väterverbände dass Recht auf Kontrolle des gezahlten Kindsunterhaltes ein. Warum erhalten Väter nicht das Recht auf Auskunft seitens der Kindesmutter, was mit dem Unterhalt passiert? Warum können diese mit den Leistungen verfahren wie ihnen beliebt, bis hin zu der Tatsache, dass die Beträge mehr oder weniger ausschließlich für eigene Zwecke verwendet werden?
Sollte das Unterhaltsrecht im Zuge der derzeitigen "Reformversuche" nicht auch dahingehend modernisiert werden? Haben die Kinder nicht auch in dieser Hinsicht das Recht, dass das Geld für sie ausgegeben wird?

Mit freundlichem Gruß
Antje Kanzock

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kanzock,

nur zur Info vorab: Frau von der Leyen gehört als Ministerin der Bundesregierung an. Sie hat sich jedoch bei den vergangenen Bundestagswahlen nicht um ein Bundestagsmandat beworben und ist deshalb nicht Mitglied des Bundestages. Das ist der Grund dafür, dass Sie die Ministerin hier bei abgeordnetenwatch nicht befragen können.

Gerne werde ich zu Ihren Fragen zum Unterhaltsrecht Stellung nehmen.

Erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass die von Ihnen erwähnte Forderung von Ministerin von der Leyen, dass, wenn künftig ein Betreuungsgeld für die Kindererziehung gezahlt werde, durch den Staat konsequent die tatsächliche Verwendung für die Kinder kontrolliert werden solle, mir nicht bekannt und laut Auskunft des Ministeriums auch nicht zutreffend ist. Ich sehe dies - wie auch Ihre Forderung nach einem Auskunftsrecht für Väter über die Verwendung des Kindesunterhalts seitens der sorgeberechtigten Mutter - kritisch. Mir ist natürlich durchaus bewusst, dass Väter, die ihren bei der Mutter lebenden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind, ein großes Interesse daran haben, dass der Unterhalt auch wirklich dem Kind zugute kommt.

Ich bitte nur folgendes zu bedenken:
Nach Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Die staatliche Gemeinschaft wacht lediglich über ihre Betätigung. Die Einzelheiten zur elterlichen Sorge sind in §§ 1616 ff. BGB geregelt. Danach kann ein Elternteil, wenn das Kind nur bei ihm im Haushalt lebt, auch bei gemeinsamer Sorge die Geschäfte des Alltags für sich und das Kind grundsätzlich eigenverantwortlich regeln. Generell ist der Barunterhalt für ein Kind - meist von den Vätern gezahlt - nicht höher als der Bedarf des Kindes. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Kindesunterhalt von den (betreuenden) Eltern - in der Regel der Mutter - auch für die Kinder verwendet wird. Für Fälle, in denen Kinder von ihren Eltern nicht mit dem Notwendigsten versorgt werden, besteht heute bereits die Möglichkeit, staatlicherseits einzuschreiten. Dies finde ich in diesen Fällen auch absolut richtig!

Über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus erscheint mir jedoch eine Kontrolle durch den Staat oder den barunterhaltspflichtigen Elternteil - insbesondere hinsichtlich der Verwendung einzelner Geldbeträge - nicht zielführend. Ohnehin lässt sich nicht kontrollieren, ob etwa die anteilige Miete für das Kind anteilig vom Kindesunterhalt bezahlt wird oder vom Einkommen der Mutter. Aber auch eine Kontrolle, ob in der Summe die kindbezogenen Leistungen für das Kind verwendet werden, erscheint nicht sachgerecht. Denn über die Führung der alltäglichen Geschäfte entscheidet der Elternteil, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Dabei ist eine strikte Aufteilung der Kosten zwischen Elternteil und Kind nicht möglich. Prüfungen und Kontrollen im Einzelfall sind deshalb über die rechtlichen Möglichkeiten zum Eingriff in das Elternrecht hinaus aus meiner Sicht sehr kritisch zu beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Krogmann