
(...) Der Bund hat hier keine Kompetenzen. Daneben ist die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten für den Vorschlag der Höhe des Rundfunkbeitrages verantwortlich. Der eingereichte Gebührenvorschlag ist der Grundstock für die Entscheidung der Landesregierungen, die den Beitrag gesetzlich festlegen. (...)