(...) Der Bund hat hier keine Kompetenzen. Daneben ist die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten für den Vorschlag der Höhe des Rundfunkbeitrages verantwortlich. Der eingereichte Gebührenvorschlag ist der Grundstock für die Entscheidung der Landesregierungen, die den Beitrag gesetzlich festlegen. (...)
(...) Primär geht es im Wesentlichen um den Übergang der Vermögensverhältnisse und der dienst- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Der zwischen den beiden deutschen Staaten und USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien geschlossene Zwei-Plus-Vier-Vertrag stellt die eindeutige Souveränität des vereinten Deutschlands, sowohl in inneren als auch äußeren Angelegenheiten, her. Die Diskussion, den Artikel betreffend, ist auf Grund der geringen aktuellen Relevanz jedoch eher von historischem Interesse. (...)
(...) Die Koalition setzt sich nachhaltig für einen flächendeckenden Mindestlohn ein. Die Arbeit von Menschen mit Behinderung ist in den §§ 136 ff SGB IX geregelt. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass diese eben in keinem konventionellen Arbeitsverhältnis stehen, was ihrer Situation auch nicht angemessen und nicht in deren Sinne wäre. (...)
(...) Eine Intervention ist vor allem dann zulässig, wenn der Sicherheitsrat der UNO dieser zustimmt. Für humanitäre Interventionen ist die „Bedrohung des Weltfriedens“ notwendig. Sollte die UNO ein internationales Mandat für ein Einschreiten in den betroffenen Regionen erteilen, so sollte auch Deutschland ein militärisches Eingreifen unterstützen. (...)
(...) Auch ich habe gegen den Antrag der Grünen gestimmt und mich damit klar zu diesem Thema positioniert. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist nichts davon zu lesen, dass sich diese gegen eine Nutzung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln einsetzen wollen. Dafür sollen sich klare Hinweise, ob gentechnisch veränderte Saatgute, oder Futtermittel eingesetzt wurden, auf den Lebensmitteln befinden. (...)
(...) Somit ist es grundsätzlich möglich, dass EU-Einwanderer auch dann Kindergeld erhalten können, wenn sich ihr Kind nicht dauerhaft in Deutschland aufhält. (...) Eine Möglichkeit, die Ausnutzung deutscher Sozialsysteme zu verhindern, wäre beispielsweise, dass Kindergeld, dass EU-Einwanderer in Deutschland erhalten, an das Niveau des Landes anzupassen, in welchem ihre Kinder leben. (...)