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Martin Pätzold
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Frage von Karl-Heinz R. •

Frage an Martin Pätzold von Karl-Heinz R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Martin Pätzold,

mit großer Besorgnis sehe ich die Entwicklung bei dem neuen "Beitragsservice" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wie stellen Sie sich dazu? Hier die einzelnen Kritikpunkte:

1. Der neue Beitrag wird ja jetzt auf Haushalte erhoben, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um einen Rentner am Existenzminimum oder um eine Luxusvilla handelt.

2. Zwar gibt es eine Härtefall-Regelung, der aber nur sehr bedingt Folge geleistet wird. Inzwischen wurden Fälle bekannt, daß sogar Hartz-4-Empfänger bezahlen sollen. Und zwar dann, wenn diese keine zusätzlichen Sozialleistungen beantragt haben. Tun sie dies aber, so wird jede zusätzliche Leistung erst mal mit dem Beitrag verrechnet. - Studenten, die Bafög beziehen, müssen trotzdem bezahlen, wenn der diesbezügliche Bescheid zu spät erstellt wird.

3. Bürger, die keinerlei Leistungen der Sender abfordern, sollen im Rahmen dieser "Demokratie-Abgabe" dennoch bezahlen. Mein Verständnis für Demokratie ist ein anderes.

4. Wenn ich mir anschaue, wofür diese immensen Gelder - die Rede ist von mindestens 7,5 Milliarden - verwendet werden, stellt sich mir doch die Frage, ob hier von einer "Grundversorgung" gesprochen werden kann. Gehört zu einer solchen Grundversorgung der Ankauf extrem teurer Fußballübertragungsrechte? Oder die Finanzierung völlig überzogener Moderatoren- und Intendantengehälter? Oder die Berentung der Mitarbeiter in Höhe von € 1.500,00 - zusätzlich zur gesetzlichen Rente? Nur drei Beispiele von vielen anderen.

5. Der gesetzlich verankerte Bildungsauftrag führt nur noch ein Nischendasein.

6. Mit am schlimmsten finde ich das Einsammeln der privaten Daten bei den Meldämtern. Hier wird eine parallele Meldedatei aufgebaut. Ja, parlamentarisch abgesegnet, das macht die Sache aber nicht besser.

Mich interessiert Ihre persönliche Meinung dazu. Die offiziellen Verlautbarungen kenne ich alle, benötige also keine weiteren Textbausteine.

Mit freundlichem Gruß

Karl-Heinz Ring

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Sehr geehrter Herr Ring,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. Januar 2015 bezüglich des Rundfunkbeitrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und dem Interesse an meiner persönlichen Meinung zu diesem Thema. Gerne gehe ich im Folgenden auf Ihre einzelnen Punkte ein.

Die Rundfunkfinanzierung ist im Wesentlichen die Angelegenheit der Bundesländer. Der Bund hat hier keine Kompetenzen. Daneben ist die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten für den Vorschlag der Höhe des Rundfunkbeitrages verantwortlich. Der eingereichte Gebührenvorschlag ist der Grundstock für die Entscheidung der Landesregierungen, die den Beitrag gesetzlich festlegen. Deshalb werde ich Ihren Kritikpunkt, bezüglich einer notwendigen individuellen Anpassung der Höhe der Beiträge an die Lebenssituation der Nutzer, an meine Kollegen des Landes Berlin weiterleiten.

Das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell war nicht mehr zeitgemäß, sodass eine Umstellung des Modells notwendig wurde. Aus diesem Grund haben sich die Länder für eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden, da in der heutigen Zeit eine Vielzahl technischer Geräte in der Lage ist, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu empfangen.

Der dritte Punkt, den Sie ansprechen, bezieht sich auf die Gebührenabgabe von Personen, die keine Nutzung der Rundfunkangebote beziehen. Nun, vielleicht betrachten Sie die Thematik mal aus einem anderen Blickwinkel: Durch die Beitragspflicht entsteht ein Angebot für die gesamte Gesellschaft. Dadurch kann jeder von der neutralen Berichterstattung profitieren.

Es ist schwierig festzustellen, wo die Grenze zwischen notwendigen und unwichtigen Ausgaben der Gelder liegt, die durch die Beiträge eingenommen werden. In Ihrem vierten Punk stellen Sie deshalb exemplarisch drei konkrete Sachverhalte in Frage. Hier gehen die Meinungen auseinander, was alles genau zur „Grundversorgung“ gehört und was nicht. Ich vertraue jedoch auf die Kompetenz der zuständigen Personen, die die Entscheidungen fällen.

In einem weiteren Punkt stellen Sie die Behauptung auf, dass der „gesetzlich verankerte Bildungsauftrag“ nicht mehr vordergründig existiere. Neben den diversen Unterhaltungssendungen sind auch unzählige Bildungsangebote im Radio, Internet oder Fernsehen zu sehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bildet die Grundlage unserer Informationsgesellschaft. Die Rundfunkanstalten sind verpflichtet, den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, wie beispielweise die ungekürzte Darstellung der Meinungsvielfalt oder das Angebot eines inhaltlich umfassenden Programmangebotes.

Ich hoffe, dass ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich sein konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch unter 030 / 227 73917 oder per E-Mail an martin.paetzold@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Pätzold

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