
(...) Unser Entwurf respektiert und stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und schützt das Patientenwohl. Auch dann, wenn man selber nicht mehr entscheidungsfähig ist, sollen die im Voraus in einer Patientenverfügung getroffenen eigenen Anordnungen grundsätzlich verbindlich und vom Arzt und Betreuer zu befolgen und umzusetzen sein. (...)