Sehr geehrter Herr Waschk,
(...) Ja, es ist Rechtens, dass der Gesetzgeber – also die Volksvertretung per Mehrheitsbeschluss im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens – seinem Willen folgend festlegt, dass die Erwerbsminderungsrente durch Abschläge gemindert wird. Auch wenn betroffene Rentenempfänger aus verständlichen Gründen lieber davon verschont blieben, hielt der Bundestag es bei seiner Entscheidung für angebracht, eine Angleichung der Höhe der Erwerbsminderungsrenten an die Höhe der (vorzeitig in Anspruch genommenen) Altersrenten an Schwerbehinderte, die schon vorher abschlaggemindert waren, herbeizuführen – im Sinne des Gesamtwohls. (...)
(...) Bei der Kapitalprivatisierung der DB AG muss der Beschäftigungssicherung, dem Standard qualifizierter Arbeitsplätze und auch dem Angebot von Ausbildungsplätzen unsere besondere Aufmerksamkeit gelten. Diesem Ziel sind auch die Bemühungen der SPD-Bundestagsfraktion verpflichtet, die sich ihrer Verantwortung für die Beschäftigten bewusst ist. (...)
Sehr geehrter Herr Klumpp,
(...) Sehr geehrter Herr Jakobsen, das von Ihnen erwähnte Urteil ist tatsächlich höchstrichterlich und insofern für den Rentenversicherungsträger bindend – allerdings nur bezogen auf diesen konkret verhandelten Einzelfall. Bundessozialgerichtsurteile sind generell Einzelfallentscheidungen, die daher nicht automatisch Eingang in die allgemeine Rechtspraxis finden. (...)
Sehr geehrter Herr Nienstedt,