Frage an Margrit Wetzel von Hans-Joachim N. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Dr. Wetzel,
da ich beruflich mit dem Thema befaßt bin, möchte ich mein Unverständnis darüber zum Ausdruck, wie Arge´s mit der Anerkennung angemessener Unterkunftskosten umgehen bzw. das ein Ermessen bei der Anerkennung von Unterkunftskosten gar nicht stattfindet.
Den Spielraum sollte es dort geben, wo die anerkennungsfähigen Höchstbeträge der Unterkunftskosten minimal geringer sind als die tatsächlichen Kosten.
Ich spreche hier nicht von laufenden MV sondern von z.B. einem neuem Wohnungsangebot mit übersteigendem Betrag von 10,00 oder 20,00 €
Warum darf ein Antragsteller hier nicht erklären, daß er für den übersteigenden Betrag selbst aufkommt ?
Warum verweigert man in einem solchen Falle die Zahlung insbesondere auch der notwendigen Kaution ?
Die Unterhaltung eines Fahrzeuges wird generell ja auch anerkannt , ohne zu fragen wovon der Antragsteller die Kosten trägt ?
Für eine differenzierte Antwort als Ihr Wähler unserer gemeinsamen Partei danke ich im Voraus .
Freundliche Grüße
Hans-Joachim Nienstedt
uerdm nm
Sehr geehrter Herr Nienstedt,
bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an die betroffene ARGE oder schreiben Sie mich ggf. bitte direkt an. Unbestimmt hypothetische Fragen werde ich auf diesem Weg nicht beantworten. Sie erreichen mich unter
Dr. Margrit Wetzel MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mit freundlichem Gruß
Dr. Margrit Wetzel MdB