Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts soll einheitlich möglichst am 1. Mai 2025 in Kraft treten.
Die Grundlage unseres funktionierenden Rechtsstaats ist die Unabhängigkeit der Justiz. Unser Grundgesetz garantiert insbesondere auch die Unabhängigkeit von Richtern.
Klar ist: Der Grundsatz der Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz sind zentrale Elemente unserer rechtsstaatlichen Demokratie.
Unser Leitgedanke in der Migrationspolitik ist klar: Wir brauchen mehr Einwanderung in den Arbeitsmarkt und weniger in die sozialen Sicherungssysteme.
Mit ihrer Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags kann die Person die Vornamen bestimmen, die sie zukünftig führen will.
Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.