Was genau bedeutet es, dass Menschen vor der Einbürgerung ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten müssen?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
die Koalition möchte die Einbürgerung deutlich erleichtern.
Als eine Voraussetzung hierfür nennen Sie, dass der Lebensunterhalt selbst bestritten wird.
Gibt es - abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen - ein Mindesteinkommen, das erzielt werden muss? Sinnvoll wäre meiner Meinung nach jenes Einkommen, bei dem keinerlei Anspruch auf Transferleistungen wie Wohngeld oder ergänzendes Bürgergeld mehr besteht.
Oder reicht es aus, dass bis zur Einbürgerung trotz sehr geringem Einkommen bewusst auf Transferleistungen verzichtet wird, (z.B. auch durch finanzielle Unterstützung/Beherbergung durch Verwandte), anschließend aber Bürgergeld beantragt wird?
Sehr geehrte Frau S.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unser Leitgedanke in der Migrationspolitik ist klar: Wir brauchen mehr Einwanderung in den Arbeitsmarkt und weniger in die sozialen Sicherungssysteme.
Gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er diesen - einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes - ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Unter „Lebensunterhalt" versteht man wiederum die Gesamtheit der Mittel, die erforderlich sind, um den Bedarf eines Menschen zu sichern. Dazu zählen neben Unterkunft und Heizung insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat. Die individuellen Bedürfnisse (Bedarfsberechnung) müssen dem zur Verfügung stehenden Einkommen gegenübergestellt werden (Einkommensermittlung).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB