"Ist es nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz als diverse Person auch möglich seinen Vornamen zu behalten und einen zweiten gegengeschlechtlichen Vornamen hinzuzufügen?"
"Sven V." hat diese Frage gestellt und sie wurde m.M.n. nicht eindeutig beantwortet. Ist das hinzufügen (!) eines zweiten (!) Vornamens (neutral oder gegengeschlechtlich) nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz möglich oder nicht? Änderung ist ja schön und gut, aber beinhaltet "Änderung" auch eine Ergänzung um einen weiteren Vornamen?
Sehr geehrter Herr K.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Änderung des Vornamens ist im Regelfall, aber keineswegs immer notwendig. Mit ihrer Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags kann die Person die Vornamen bestimmen, die sie zukünftig führen will. Die Vornamen müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Entspricht der bisher von der Person geführte Vorname dem gewählten Geschlechtseintrag, so kann der bisherige Vorname beibehalten werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz: https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/queeres_leben/selbstbestimmung/faq_selbstbestimmung/faq_selbstbestimmung_intro.html.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB