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Frage von Lilly L. •

Namensänderung

Hallo Herr Buschmann,

soeben habe ich gelesen, dass das Bundeskabinett dem Entwurf zur Reform der Namensänderung zugestimmt hat, jedoch anstelle des 01.01.2025 nun den 01.05.2025 als gesetzliches Änderungsdatum anstrebt. Wird es in begründeten Einzelfällen ggf. die Möglichkeit geben, eine Namensänderung nach den neuen Regelungen bereits zum 01.01.2025 zu beantragen ?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts soll einheitlich möglichst am
1. Mai 2025 in Kraft treten. Die weitgehend digitalisierten Standesämter benötigen eine ausreichende Vorlaufzeit, um die erforderlichen IT-Anpassungen vornehmen zu können. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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