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Marco Buschmann
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Frage von Peter M. •

Wie stellen Sie sicher, dass justizielle Ermittlungen gegen Olaf Scholz nicht weiter durch politische Gremien und Landesjustizministerien blockiert bis sabotiert werden dürfen ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Grundlage unseres funktionierenden Rechtsstaats ist die Unabhängigkeit der Justiz. Unser Grundgesetz garantiert insbesondere auch die Unabhängigkeit von Richtern. Davon umfasst ist beispielsweise die sogenannte sachliche Unabhängigkeit. In Artikel 97 des Grundgesetzes heißt es dazu: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Damit ist gemeint, dass Richter bei ihrer Tätigkeit frei von Weisungen oder sonstigen unzulässigen Einflussnahmen handeln und nur an das Gesetz gebunden sind. Das ist kein „Standesprivileg“, sondern folgt daraus, dass die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern anvertraut ist (so Artikel 92 des Grundgesetzes). Deshalb dürfen (nur) sie entscheiden, was aus dem Gesetz für den konkreten Streitfall folgt. Niemand sonst kann durch Weisungen oder anderweitig intervenieren. Wesentlich für die rechtsprechende Tätigkeit ist außerdem, dass sie gerade von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird. Um sicherzustellen, dass ein Richter neutral ist, sehen die Prozessordnungen Regelungen vor, nach denen Richter, die nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bieten, im Einzelfall von der Ausübung ihres Amtes ausgeschlossen oder wegen Befangenheit abgelehnt werden können.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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