Gemäß Art. 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Im Januar 2024 hat die erste Beratung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag stattgefunden; die zweite und dritte Lesung werden zeitnah folgen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zu internen Prozessen, Abstimmungen und Geschäftsabläufen dieser Art keine Auskunft erteilen kann.
Das Sicherheitspaket wird in einem geordneten parlamentarischen Verfahren beraten. Seien Sie versichert, dass wir Freie Demokraten bei allen Maßnahmen darauf achten, dass ein angemessener Ausgleich zwischen dem Zweck der Einschränkungen und den berechtigten Interessen der verantwortungsvollen Waffenträger gefunden wird.
Die Ermittlungen zu den Explosionen durch die Bundesanwaltschaft dauern noch an
Das Bundesministerium der Justiz hat am 31.05.2023 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird.