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Frage von Tom K. •

Zustimmungspflicht Bundesrat CannG

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Wie wollen Sie sicherstellen, dass eine Zustimmung des Bundesrates zum CannG nicht erforderlich sein wird?

Sicher kam der Antrag von Bayern bei der Beratung im Bundesrat zum Entwurf dazu nicht die Mehrheit.

Wir können aber sicher davon ausgehen, dass die Union versuchen wird, mit irgendeinem Hebel das Gesetz NACH Verabschiedung immer noch per Klage zu kippen.

Ich sehe die Gefahr an dieser Stelle insbesondere bei der geplanten Streichung von THC aus dem BtmG.

Mfg

Tom K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat beraten und gebilligt. Es handelt sich dabei von Verfassung wegen um ein nicht zustimmungsbedürftiges Einspruchsgesetz.

Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen vorgesehen: Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen, am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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