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Bei einer möglichen Reform der gesetzlichen Grundlagen sollten wir daher keinen deutschen Sonderweg einschlagen.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
Bei einer möglichen Reform der gesetzlichen Grundlagen sollten wir daher keinen deutschen Sonderweg einschlagen.
Für uns als Freie Demokraten ist klar: Impfen ist die wichtigste Maßnahme gegen das Coronavirus und der Weg aus der Pandemie zur Normalität.
Im Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ein Ende der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung vereinbart.
Wenn das Impfen hingegen absehbar nur für zwei, drei Monate helfen sollte, aber ansonsten im Grunde alles bleibt, wie es ist, dann spricht dies eher gegen eine Impfpflicht.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Bundestagsfraktion und ich respektieren das Abgeordnetengesetz (AbgG) in höchstem Maße und kommen den dortigen Regelungen, wie etwa der Anzeigepflicht gemäß § 45 AbgG, in jedweder Hinsicht nach.
Wer aufgrund einer empfohlenen Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, hat u.a. gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat.