Gewalt gegen Frauen - Was halten Sie von einer menschenrechtskonformen Definition bereits im Gesetz?
Sehr geehrter Herr Buschmann, spätestens in der Praxis muss der Gewaltbegriff menschenrechtskonform ausgelegt werden. Was halten Sie von einer menschenrechtskonformen Definition bereits im Gesetz?
"Der Istanbul-Konvention liegt ein umfassendes Verständnis von Gewalt zugrunde, das alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt einschließt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen." Deutsches Institut für Menschenrechte
"Die Istanbul-Konvention kennt keine Einschränkung auf „schwerwiegende“ psychische Gewalt, welche aus der Täterperspektive bestimmt wird. Vielmehr ist jede Form geschlechts-spezifischer Gewalt entschieden zu bekämpfen und anzuerkennen, dass körperliche Gewalt nur eine ihrer Erscheinungsformen darstellt.[...] Nur auf solche Folgen bei den Betroffenen und nicht auf die Einschätzung durch den Täter oder die Erfüllung bestimmter Verbrechenstatbestände kann es ankommen." djb
Sehr geehrte Frau. U.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir, die Freien Demokraten und unsere Koalitionspartner verstehen uns als Fortschrittskoalition und möchten unsere Gesellschaft grundlegend modernisieren. Dabei ist uns auch die Umsetzung der Istanbul-Konvention ein wichtiges Anliegen – im analogen wie im digitalen Raum. Als Koalition schaffen wir ein starkes Bündnis gegen Sexismus und setzen die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vorbehaltlos und wirksam um.
Ressortübergreifend wollen wir eine politische Strategie gegen Gewalt entwickeln. Die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen sollen dabei im Mittelpunkt stehen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB