
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.
Dr. Marco Buschmann MdB / Fotografin: Julia Deptala
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.
Ein besonderer Regelungsbedarf für das von Ihnen beschriebene "Vitrifizieren" ist hierbei bislang nicht erkennbar geworden.
Der von Ihnen angesprochene ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14.0% gilt nur für solche Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für einen demokratischen Willensbildungsprozess, in dem sich unterschiedliche Akteure und Interessensgruppen mit ihren vielfältigen und naturgemäß oft auch gegensätzlichen Positionen zu Wort melden können.
Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern.
Wir Freie Demokraten sind ebenso wie unsere Koalitionspartner bestrebt, diese Reform zügig zu verabschieden.