Immer gilt jedoch: Dort wo keine Lohnfortzahlung stattfindet greift das umfangreiche Netz sozialer Sicherungen. Für den Winter 2022/23 und das gesamte Jahr hat die Bundesregierung eine Reihe weiterer Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird. Unser Ziel ist, die Reform zügig zu verabschieden.
Das AGG sieht vor, dass eine unterschiedliche Behandlung erlaubt ist, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.
Klar ist: Unabhängig davon, welche Vorhaben geplant werden, müssen die Planungsverfahren hierfür schneller abgeschlossen werden. Dazu trägt das nun verabschiedete Gesetz bei.
Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Reform des Abstammungsrechts so zügig wie möglich vorantreiben.