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Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Kaminski
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird in der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Das neue Jahressteuergesetz bringt erhebliche steuerliche Begünstigungen und Erleichterungen für Betreiberinnen und Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen.
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit mir Hochdruck an einer Strompreisbremse, durch die ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt werden soll.
Eine rückwirkende Anwendung der höheren Vergütungssätze zum Jahresbeginn ist leider aufgrund EU-beihilferechtlicher Regelungen nicht möglich.