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Manuela Rottmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas R. •

Rückwirkende Steuerbefreiung JStG 2022 und Mwst. auf Eigenverbrauch bleibt?

Hallo Frau Rottmann,
warum wird nicht für bestehende PV-Anlagen die Mehrwertsteuer auf Eigenverbräuche auf 0% gesenkt?
Bei steigenden Energiepreisen und geplanter Wärmepumpe muss ich enorme Mehrwertsteuerzahlungen befürchten. Die Wärmepumpe bleibt erstmal außer Betrieb... Gas ist billiger....
Die Sonderafa und die AFA wird für meine neue PV RÜCKWIRKEND!!!! gestrichen? Die AFA war eine Entscheidungsgrundlage für mich, überhaupt eine PV zu bauen?
Es wird ja immer verrückter!
Der Bundesrat hat die MwSt.-Senkung für Eigenverbäuche auf 0% gefordert. Die Finanzausschuß (Ampel) leht das ab? Warum?

Liebe Grüße

Thomas (zweifelnder GRÜN-Wähler)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Rückfrage. Sicher beziehen Sie sich auf das am 2. Dezember 2022 beschlossene Jahressteuergesetz und die hiermit verbundenen Änderungen in der Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen.

Anders als von Ihnen dargestellt beinhaltet das Steuerrecht, wie wir es als Regierungskoalition beschlossen haben, erhebliche steuerliche Begünstigungen und bürokratische Vereinfachungen für die Betreiberinnen und Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen. Konkret wird mit dem von uns beschlossenen Gesetz die Umsatzsteuer auf Photovoltaikinstallationen ab dem 1. Januar 2023 auf 0% gesetzt. Hiermit nutzen wir frühzeitig den unionsrechtlichen Spielraum, den die EU erst vor kurzem mit der Reform der Umsatzsteuerrichtlinie geschaffen hat.

Außerdem werden Einkünfte beim Betrieb von neuen sowie bestehenden kleinen Photovoltaikanlagen von der Einkommenssteuer befreit. Dies stellt eine erhebliche bürokratische Vereinfachung für Bürgerinnen und Bürger dar. Mit der festen Verankerung der Einkommenssteuerbefreiung schaffen wir gegenüber der bisher bestehenden Regelung eine erhöhte Rechtssicherheit sowie eine Vereinfachung, da die Steuerbefreiung unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms gilt.

Ganz grundsätzlich möchte ich außerdem an meine vorherige Antwort an Sie erinnern, in welcher ich ausgeführt habe, dass die Entscheidung für erneuerbare Energien und erneuerbares Heizen auf die längere Frist in jedem Fall eine sinnvolle Entscheidung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Rottmann