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Manuela Rottmann
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Frage von Detlef M. •

Sehr geehrte Frau Rottmann, mein WP-Stromlieferant hat den Preis von 17 Cent/KWh auf 53 Cent erhöht. Wird es konkret eine Preisdeckelung für den WP-Strom geben? Einsatz ist ein MFH.

Falls die Preise für den WP-Strom weiter so hoch bleiben, ist ein Austausch von Öl- und Gasheizungen
einfach nicht mehr darstellbar. Als Vermieter besorgt es mich sehr. Nicht alle Mieter sind in der Lage, diese Preissteigerungen der NK zu stemmen. Wir werden wahrscheinlich einen Teil als Vermieter übernehmen
müssen.

Vielen Dank

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Strom- und Gaspreisbremse sind Maßnahmen, um die Last durch die aktuell sehr hohen Energiekosten abzumildern. Es handelt sich hier also um Instrumente, mit denen die Menschen und Unternehmen jetzt, in der akuten Krise, unterstützt werden sollen.

Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Investitionen in Wärmepumpen - und in erneuerbare Infrastruktur insgesamt - weiterhin attraktiv bleiben. Das stellen wir mit verschiedenen Förderprogrammen sicher. Hierzu gehören etwa die im Rahmen des sogenannten Osterpakets erhöhten Vergütungssätze, oder die Förderung in Höhe von bis zu 40 % des Kaufpreises beim Einbau einer Wärmepumpe.

Ich verstehe Ihr Anliegen, Wärmepumpen im Zuge der Strom- und Gaspreisbremse gesondert zu betrachten. Als Regierungsfraktionen konnten wir uns hier auf einen wichtigen Punkt verständigen: Um zu verhindern, dass erneuerbares Heizen durch diese Entlastungsmaßnahmen schlechter gestellt wird, wird der Stromverbrauch von Wärmepumpen bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Rottmann

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