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Manuela Rottmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias M. •

Wann kommt der gesonderte Preisdeckel für Wärmepumpenstrom?

Sehr geehrte Frau Rottmann,
der Gaspreis wird auf 12 Cent, der (Licht-) Strompreis auf 40 Cent gedeckelt – alles jeweils für 80% des Vorjahresverbrauchs.
Alles schön und gut …
Mein Versorger hat gerade die neuen Heizstrompreise für 2023 angekündigt: HT von 20 auf 73 Cent, NT von 16 auf 38 Cent.
Vor 12 Jahren haben wir energieeffizient gebaut und auf nicht fossile Energieträger gesetzt und eine Wärmepumpe eingebaut.
Seitdem haben wir jedes Jahr mehr Geld für Heizung und Warmwasser ausgegeben als die Nachbarn, die auf Öl oder Gas gesetzt haben.
Der Strompreis und die Umlagen stiegen jedes Jahr – Öl und Gas blieb billig – gut, das war während der 16 Jahre Stillstandsregierung.
Wie es aussieht, werden auch jetzt die Wärmepumpenbesitzer (und die die es werden wollen) bestraft und zahlen die Zeche, während fossile Brennstoffe gefördert werden.
Wäre es hier nicht zielführend und gerecht einen zusätzlichen Preisdeckel (< 25 Cent) für Heizstrom einzuführen?
Vielen Dank
Viele Grüße
Matthias M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist bedauerlich, dass sich die Wärmepumpe für Sie in den Jahren der Vorgängerregierungen wirtschaftlich nicht rentiert hat. In unserer bisherigen Regierungsarbeit konnten wir glücklicherweise schon einige Weichen umstellen, um erneuerbare Energien und erneuerbares Heizen attraktiver zu machen. Hierzu gehören etwa die zahlreichen Maßnahmen des sogenannten Osterpakets, welche die erneuerbare Stromproduktion insgesamt ankurbeln und somit auch mittel- und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit von strombetriebenen Wärmepumpen gegenüber dem fossilen Heizen stärken werden. Letztere werden aufgrund der sich ändernden Marktbedingungen sowie des Zertifikatshandelssystems gleichzeitig immer teurer werden.

Ich verstehe Ihr Anliegen, Wärmepumpen im Zuge der Strom- und Gaspreisbremse gesondert zu betrachten. Als Regierungsfraktionen konnten wir uns hier auf einen wichtigen Punkt verständigen: Um zu verhindern, dass erneuerbares Heizen durch diese Entlastungsmaßnahmen schlechter gestellt wird, wird der Stromverbrauch von Wärmepumpen in der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.

Allerdings sollten wir nicht vergessen, dass es sich bei der Strom- und Gaspreisbremse um Notfallmaßnahmen handelt, mit denen die Folgen der enorm gestiegenen Energiepreise für Bürgerinnen und Bürger in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine kurzfristig abgemildert werden sollen. Ein solches Notfallinstrument sollte möglichst bürokratiearm sein und nicht zu komplizierte Einzelregelungen beinhalten, um schnell und effizient greifen zu können.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Rottmann