Frage von Elina B. • 31.03.2023

Antwort von Mahmut Özdemir SPD • 04.04.2023
Studienjahre können nach aktueller Rechtsprechungslage für die erforderliche Zeitdauer eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in DEU angerechnet werden.
Maximilian König
Studienjahre können nach aktueller Rechtsprechungslage für die erforderliche Zeitdauer eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in DEU angerechnet werden.
Die Reform des Staatsbürgerrechts wird mit den parlamentarischen Beratungen fortgesetzt und soll schnellstmöglich abgeschlossen werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Reform wurde mit der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs letztes Jahr begonnen.
Der Verweis an den Bürgerservice des BMI hat daher keineswegs mit der mangelnden Wertschätzung Ihrer Fragestellung zu tun.
Bürgerservice im BMI
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