Wann genau tritt neues Einbürgerungsgesetz in Kraft?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage bzgl. der Reform des Staatsbürgerrechts.
Die konkrete Ausgestaltung der Reform wurde mit der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs im letzten Jahr begonnen und anschließend mit der Ressortabstimmung fortgeführt.
Auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung Anfang März in Meseberg konnten weitere Fortschritte gemacht werden, sodass die parlamentarischen Beratungen, u. a. mit der Anhörung der Fachverbände, nun stattfinden können.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, beenden wir damit die schleichende Aushöhlung des Staatsangehörigkeitsrechts und es wird endlich die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein. Es bleibt weiterhin unser Ziel, die Reform schnellstmöglich abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir