
(...) Ihre Rechnung setzt voraus, dass alle einmaligen Beihilfen von den Empfängern auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden, was in der Realität nicht der Fall war. Außerdem gibt es, auch wenn etliche dieser Beihilfen im Zuge der Anhebung der Grundsicherung weggefallen sind, immer noch Zusatzleistungen, die über die Grundsicherung hinausgehen. Hierbei handelt es sich um Mehrbedarfe, die werdende Mütter (17%), Alleinerziehende (36-60%), Behinderte oder Hilfsbedürftige, die kostenaufwändiger Ernährung bedürfen, beanspruchen können. (...)