Frage an Ludwig Stiegler von Wilfried S. bezüglich Soziale Sicherung
"Zudem müsse die Arbeitsagentur Rücklagen für Pensionsverpflichtungen ihrer Beschäftigten schaffen, sagte Stiegler" (SPIEGEL Online).
Wie ist das zu verstehen, sehr geehrter Genosse Stiegler;
keine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weil mit den Sozialabgaben der Angestellten und Arbeiter nach Ansicht der SPD und ihrer professoralen Berater diese zur Finanzierung der Pensionen von abgabenbefreiten Beamten der Bundesagentur herhalten sollen?
Fremdleistungen der AV, war schon immer so?
Mit freudlosem Gruß
Wilfried Steinicke
Sehr geehrter Herr Steinicke,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen herzlich. Die Pensionen der Beamtinnen und Beamten sind Teil der Personalkosten und werden allein vom öffentlichen Arbeitgeber aus seinem laufenden Haushalt bezahlt. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit setzt sich aus den Beiträgen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und Zuschüssen des Bundes zusammen. Derzeit erwirtschaftet die Bundesagentur für Arbeit Überschüsse. Im Jahr 2006 beliefen sich diese auf 11,2 Mrd. Euro und für 2007 ist ein Überschuss von 5,0 bis 5,5 Mrd. Euro zu erwarten. Diese Entwicklung hat einerseits mit dem derzeitigen konjunkturellen Aufschwung zu tun, andererseits trägt hier auch die unter der rot-grünen Bundesregierung begonnene Reformpolitik der letzten Jahre Früchte. In Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs darf man nicht der Versuchung erliegen, die Einnahmen derart zu senken, bzw. die Ausgaben derart zu erhöhen, dass für Zeiten eines Abschwungs zu wenig Mittel zur Verfügung stehen. Daher habe ich mich dafür ausgesprochen, die Bundesagentur für Arbeit solle sich Rücklagen schaffen, insbesondere für die Pensionen. Dazu liegt jetzt bereits ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der eine Beitragssenkung von 0,3 Prozentpunkten vorsieht. Sofern darüber hinaus Raum für die Senkung des Versicherungsbeitrages unter 3,9 % besteht, wird diese realisiert. Darüber soll bis Ende des Jahres entschieden werden. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf die Schaffung einer Versorgungsrücklage der BA. Dieses Sondervermögen soll der Finanzierung der Aufwendungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, sowie für Beamtinnen und Beamte der BA, die zukünftig Anspruch auf Versorgung haben, dienen. Diese für die BA neue Versorgungsrücklage wird aus fünf unterschiedlichen Quellen finanziert: Aus einer einmaligen Zuweisung des Bundes für die vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, aus der Entnahme der Mittel, die die BA in die Versorgungsrücklage eingezahlt hat (plus Zinsen), aus einer monatlichen Rückstellung für aktive Beamtinnen und Beamte, den allgemeinen Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen, sowie aus den Erträgen des Vermögens der Versorgungsrücklage.
Dieses System brächte verschiedene Verbesserungen mit sich. Zum einen würden die Versorgungsaufwendungen vom Haushalt abgekoppelt, d.h. es würde eine Unabhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen geschaffen. Zum anderen würde es zur Stabilisierung der Finanzierung der Versorgung beitragen. In den kommenden Jahren werden sich die Lasten der BA im Hinblick auf ihre Versorgungspflichten erhöhen. Um die Versorgung auch dann sicherstellen zu können -- ohne künftig Beiträge zu erhöhen oder die Aufwendungen durch zinslose Kredite des Bundes zu finanzieren -- ist es notwendig, jetzt bereits die entsprechenden Rücklagen zu schaffen.
Mit freundlichem Gruß
Ludwig Stiegler