Frage von Lisa S. • 03.05.2023

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Laurence Chaperon
Ab jetzt gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, dass am 1.11.2024 in Kraft trat, ersetzen wir endlich das diskriminierende Transsexuellengesetz.