Frage von Mark H. • 07.04.2023

Antwort von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.01.2025
Ab jetzt gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!