Wann wird staatliche Schutzpflicht, Kinder vor induzierter Entfremdung zu schützen, umgesetzt?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung Pisica ./. Moldavien (23641/17 vom 29.10.2019) festgestellt, dass staatliche Behörden eine aktive Pflicht haben, rechtzeitig notwendige Maßnahmen gegen eine Eltern-Kind-Entfremdung zu ergreifen und zur Kontakt-Wiederherstellung zu ergreifen. In Deutschland ist es noch immer üblich, dass Elternteile gegen ihren Willen und gegen Grundrechte und -bedürfnisse ihrer Kinder aus deren Leben gedrängt werden. Die am 29. Oktober 2019 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall 23641/17 definierte staatliche Schutzpflicht, Kinder vor induzierter Entfremdung zu schützen, wird von den beiden federführenden Bundesministerien für Justiz (BMJV) und Familie (BMFSFJ) ignoriert.
Wann wird staatliche Schutzpflicht, Kinder vor induzierter Entfremdung zu schützen, umgesetzt?