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Lisa Gnadl
SPD
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Frage von Leane K. •

Frage an Lisa Gnadl von Leane K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Änderung der Verfassung
Sehr geehrte Frau Gnadl,
Frau Merkel sagte anlässlich eines Wahlkampfauftrittes in MeckPomm:
das Volk sind alle die hier leben und die sollten auch alle wählen dürfen.
Gerade habe ich erfahren, das in NRW die Verfassung geändert wird um allen Nicht-EU Einwohnern das kommunale Wahlrecht zu gestatten. Angesichts der Vorschläge der SPD-Frau Özogut (oder wie auch immer sie heisst) das alle hier in Deutschland lebenden wählen sollten dürfen finde ich als Bio-Deutsche (schrecklich das man das dazu sagen muss) unaussprechlich! Wenn schon Frau Merkel mich als Deutsche diskriminiert als"die schon länger hier leben" und uns Herr Schäuble mit dem Spruch "die Zuwanderung der Flüchtlinge" hilft gegen den deutschen Inzest (mir wird schlecht) ergötzt, dann habe ich die Sorge, das nun auch die hessische Verfassung und auch das Grundgesetz entsprechend geändert wird. Wie positionieren sie sich da bei anstehenden Abstimmungen im Plenum? Wie soll aktuell die Hessische Verfassung geändert werden und wo kann ich das nachlesen? Meine Frage da diesbezüglich die öffentlich rechtlichen Medien ihrem Auftrag der politischen Bildung NICHT nachkommen obwohl die GEZ Gebühr kassiert wird.
Viele Grüße
Leane Kamari
Link wegen NRW Verfassungsänderung:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14275.pdf;jsessionid=08C2A73C08ADD5458584F91BCFF56F4A.ifxworker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kamari,

erstens erschließt sich mir nicht, warum Sie sich durch eine Formulierung wie „die schon länger hier leben“ diskriminiert fühlen sollten.

Zweitens heißt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz.

Drittens ist es richtig, dass die SPD in Nordrhein-Westfalen das Wahlrecht auf kommunaler Ebene (also der Ebene der Gemeinden, Städte und Landkreise) auch auf dauerhaft hier lebende Nicht-EU-Ausländer ausdehnen möchte. Hier lebende Ausländer aus EU-Staaten haben bereits das Wahlrecht, wie auch umgekehrt deutsche Staatsbürger/innen, die in anderen EU-Staaten leben, dort auf kommunaler Ebene das Wahlrecht besitzen. Die Forderung, das aktive und passive Wahlrecht auch auf hier lebende Nicht-EU-Ausländer auszudehnen, fand sich bereits im Wahlprogramm der hessischen SPD zur letzten Landtagswahl. Ich unterstütze diese Forderung und teile Ihre diesbezüglichen Bedenken ausdrücklich nicht. Das Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige ist meiner Meinung nach gut geeignet, um die hier lebenden Drittstaatsangehörigen besser in unsere Gesellschaft zu integrieren und sie an der Gestaltung ihrer unmittelbaren Lebensumgebung in den Städten und Gemeinden teilhaben zu lassen. In vielen anderen EU-Staaten ist das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige schon seit vielen Jahren selbstverständlich, etwa in Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal , Schweden, der Slowakei, Spanien oder Großbritannien. Weitere Informationen finden Sie dazu unter: http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/184440/wahlrecht-fuer-drittstaatsangehoerige

Viertens hat der Hessische Landtag im Dezember 2015 eine Enquetekommission zur Änderung der Verfassung des Landes Hessens eingesetzt. Die Kommission hat die Aufgabe, Vorschläge zur Änderung der Landesverfassung zu erarbeiten. Dabei beschäftigt sich die Kommission mit einer Vielzahl von Änderungsvorschlägen, über die auch regelmäßig in den Medien berichtet wird. Detailliert können Sie sich zum Beratungsstand auf der entsprechenden Webseite des Landtags informieren: https://hessischer-landtag.de/content/verfassungskonvent Wie in Art. 123 unserer Landesverfassung vorgesehen, müssen Vorschläge zur Änderung der Landesverfassung durch die absolute Mehrheit der Landtagsabgeordneten angenommen und anschließend in einer Volksabstimmung bestätigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Lisa Gnadl

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