Frage an Lisa Gnadl von Thomas S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Gnadl,
In meiner am 16.01.2015 an Ihre Adresse gerichteten Fragestellung wies ich darauf, dass im Spätsommer 2014 die Bad Vilbeler Stadtschule studentische Mitarbeiter/innen suchte, welche in der dortigen Nachmittagsbetreuung unentgeltlich mitarbeiten sollten.
Ich zitiere aus Ihrer am 24.02.1025 erfolgten Antwort:
"Wie mir von der Schulleitung mitgeteilt wurde, wird an der Stadtschule die Schülerbetreuung von Angestellten der AWO übernommen. Weiter wurde mir mitgeteilt, dass an der Stadtschule keine Studierenden arbeiten und schon gar nicht ohne Bezahlung. Bei dem Aushang an der Uni Frankfurt, auf den Sie sich beziehen, habe es sich nicht um eine Stellenausschreibung, sondern um eine Interessensanfrage gehandelt, die sich zudem nicht auf die Schülerbetreuung bezogen habe."
http://www.abgeordnetenwatch.de/lisa_gnadl-1152-77808--f430221.html#q430221
Ich erkenne in der von Ihnen wiedergegebenen Aussage der Stadtschule Bad Vilbel einen deutlichen Widerspruch zu meinen Erfahrungen. Ich habe die Schulleitung selbiger Schule am 2.10.2014 um Informationen betreffs der benannten studentischen Aushilfstätigkeit gebeten, welche laut Aushang die Betreuung von Schülern betreffen sollte(!). Die Schule teilte mir am 13.10.2014 mit:
"Sehr geehrter Herr Schüller,
der Aushang richtet sich an Studierende des Grundschullehramtes, die Erfahrungen in der Schule sammeln möchten. Eine Entlohnung ist nicht angedacht .(...)
Mit freundlichen Grüßen (...), Schulleiterin"
Eine Wiedergabe der Korrespondenz findet sich unter:
http://www.politopia.de/threads/5569-L%C3%B6hne?p=750442&viewfull=1#post750442
Frage 1:
Wie erklären Sie sich den benannten Widerspruch?
In Ihrer oben zitierten Antwort sprechen Sie davon, dass es sich bei der benannten Ausschreibung um eine "Interessensanfrage" gehandelt habe.
Frage 2:
Welches Interesse der Studenten für welche Tätigkeit bzw. sonstiges sollte angefragt werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich habe Ihre Schilderung zur Kenntnis genommen und mir liegt die Antwort der Leitung der Stadtschule auf meine dortige Anfrage nach Ihrer ersten Nachricht an mich vor. Die vermeintlichen oder realen Widersprüche in dieser Angelegenheit kann ich objektiv nicht aufklären, zumal mir auch nicht der vollständige ursprüngliche Wortlaut des Aushangs vorliegt, auf den Sie sich beziehen.
Unabhängig von diesem konkreten Sachverhalt ist jedoch mit dem ab Jahresbeginn geltenden Mindestlohngesetz klar: Mit der Ausnahme von Pflichtpraktika unterliegen Praktika, die auf einen längeren Zeitraum als drei Monate angelegt sind, sowie andere Beschäftigungsverhältnisse (bis auf wenige, eng begrenzte Ausnahmen) der Mindestlohnpflicht, es muss also ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro/Stunde bezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Gnadl