Insgesamt habe ich auch hier auf abgeordnetenwatch meine Entscheidung zur Impfpflicht bereits mehrfach dargelegt und begründet. Lesen Sie diese gern auch in den Antworten noch einmal nach.
Im Koalitionsvertrag haben wir allerdings bereits festgeschrieben, dass wir einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice gesetzlich festlegen wollen.
Sofern die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, ist dieser Eingriff jedoch insofern gerechtfertigt, als dass eine Impfpflicht dem Ziel dient, dasselbe Grundrecht, d.h. die körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens, zu schützen.
Wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart, möchten wir eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Drugchecking in Deutschland rechtssicher zu ermöglichen
Wir Grüne im Bundestag machen uns schon lange stark für eine natur- und gesundheitsverträgliche Bau- und Ressourcenwende
Bei dem von Ihnen erwähnten Fall geht es um die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Da das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend dafür zuständig ist, kann ich Sie leider nur an dieses verweisen.