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Linda Heitmann
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Frau Heitmann,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Sehr geehrter Herr Dr. R.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Ich nehme an, Sie beziehen sich auf Artikel 2 und nicht Artikel 1 des Grundgesetzes. Während Artikel 1 unberührt bleibt, verletzt die Einführung einer (allgemeinen) Impflicht in der Tat das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetzt (GG). Sofern die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, ist dieser Eingriff jedoch insofern gerechtfertigt, als dass eine Impfpflicht dem Ziel dient, dasselbe Grundrecht, d.h. die körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens, zu schützen.

Wie anderer Stelle ausgeführt, um eine Überlastung unseres Gesundheitssystems und den damit verbundenen Konsequenzen zu vermeiden, ist eine allgemeine Impflicht mit Blick auf das Ziel nicht nur geeignet, sondern auch verhältnismäßig und erforderlich.

Zu allen weiteren Fragestellungen, warum ich die Einführung einer Impfpflicht ab 18 Jahren derzeit für notwendig erachte, habe ich auch hier auf abgeordnetenwatch meine Argumente bereits mehrfach ausgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Linda Heitmann

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