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Linda Heitmann
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Frage von Martin S. •

Wann wird die interne Weisung an die Labore zurückgenommen, keine Proben seriell anzunehmen nach der Verfolgung von Eve&Rave in den 90ern?

Guten Tag,
die Bundesregierung möchte Drug Checking für betäubungsmittelverdächtige Substanzen einführen.
Ebenso bekräftigte Drogenbeauftragter Blienert am 18.2. "Genau deshalb wollen wir die kontrollierte Cannabisabgabe und Drug-Checking ermöglichen" (siehe https://twitter.com/BdB_SD_Blienert/status/1494597180849545219 )

Meines Erachtens nach wäre sehr einfach möglich, wenn die interne Weisung an die Labore zurückgenommen wird, keine Proben seriell anzunehmen nach der Verfolgung des Vereins Eve&Rave in den 90ern.

Der Verein hatte damals im techno netzwerk Berlin für das Bundesministerium für Gesundheit das "Drug Checking Konzept für die Bundesrepublik Deutschland" erarbeitet.
Dieses kam aber niemals zum Einsatz, im Gegenteil, der Verein und Mitglieder des Vereins wurden jahrelang Strafrechtlich verfolgt. ( siehe https://eve-rave.net/abfahrer/drugchecking.sp?text=1&page=0 )

Meine Frage ist, wann diese interne Weisung zurückgenommen wird?

mfg,
Martin S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart, möchten wir eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Drugchecking in Deutschland rechtssicher zu ermöglichen. Hierzu gab es im Bundesrat auch letzte Legislatur bereits einen Vorstoß Hessens. Zudem sind wir zwar mit Herrn Blienert, dem Bundesbeauftragten für Drogen- und Suchtfragen, darüber im Austausch, können derzeit allerdings noch keinen konkreten Zeitplan nennen.

Eine Weisung, die in den 90ern aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt und bis heute noch geltenden Rechtsgrundlage verhängt wurde, können wir als Parlament nicht zurücknehmen, da wir als Parlament nicht die judikative, sondern eine legislative Funktion haben. Demnach sehen wir unsere Aufgabe darin, stattdessen die Rechtsgrundlage zu ändern. Dies ist, wie oben erläutert, geplant.

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann

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