Frage von Michael P. • 19.11.2024
Antwort ausstehend von Kristian Klinck SPD
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotsverfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotserfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.