
(...) Allerdings bin ich in meiner völkerrechtlichen und außenpolitischen Einschätzung (bei aller notwendigen Differenzierung in juristischen Auslegungsfragen und der konkreten Lage vor Ort) in einem sicher: Die Krim-Annexion und die sich immer weiter verschärfenden, gewalttätig ausgetragene Folgekonflikte stellen eine eklatante Verletzung internationalen Rechts und zwischenstaatlicher Beziehungen dar, die nicht durch historische Vergleiche zu nivellieren oder gar zu rechtfertigen sind. (...)