Frage an Konstantin von Notz von Nils W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Notz,
vor einigen Jahren war das Konzept des Digitalfunks in Hessen vergabereif. Zu diesem Zeitpunkt meldete sich Motorola und verwies darauf, das Teile des Projektes auf Patenten von Motorola beruhen. Da man zwischenzeitlich seitens des Auftraggebers (Land Hessen?) aber auch auf Dritte Unternehmen zurückgegriffen habe, würde Motorola die Nutzung seiner Patente hierfür nicht freigeben. Daraufhin wurde neu ausgeschrieben. (Wenn ich mich nicht Punkt für Punkt korrekt ausdrücke, so bitte ich Sie dies zu recherchieren, ich zitiere aus der Erinnerung.)
Heute höre ich, Google habe einen Teil des vor einiger Zeit von Motorola erworbenen Paketes weiterverkauft an Lenovo. Den die Patente betreffenden Teil habe Google aber behalten.
Herr Abgeordneter, können Sie ausschliessen, dass Google – etwa auf Grundlage der von Motorola einst erworbenen Patente – in irgendeiner Form heute und/oder in Zukunft Zugriff auf die Kommunikation der deutschen Polizei und Rettungsdienste über das genutzte Digitalfunksystem hat? Seien es Gesprächsinhalte, Stammdaten, oder Verkehrsdaten?
Bzw. wie werden Sie sich um diese Fragestellung kümmern?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Witzel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Digitalfunk. Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass für die konkrete Ausgestaltung und Gerätebeschaffung des Digitalfunks die entsprechenden Landesbehörden zuständig sind. Dort wird man konkrete Fragen zu den eingesetzten Geräten entsprechend detaillierter beantworten können als wir es hier von Bundesebene aus können.
Mir stellt sich die Situation in Hessen aus heutiger Sicht folgendermaßen dar:
Die Kommunikation von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauftrag (BOS) läuft über eine eigene, von den Behörden betriebene Netzinfrastruktur, sodass keine Daten über die Leitungen der öffentlichen Telekommunikationsanbieter gesendet werden. Darüber hinaus bedeutet die Umstellung auf Digitalfunk auch, dass die BOS-Kommunikation erstmals vollständig Ende-zu-Ende verschlüsselt wird. Dies bedeutet, dass aus heutiger Perspektive unabhängig von Kenntnis oder Besitz irgendwelcher Patente, das Abgreifen von Gesprächen zumindest unwahrscheinlich ist.
Der Zweck moderner Verschlüsselungsverfahren ist gerade, dass auch mit vollständiger Kenntnis über ein System dieses nicht angegriffen werden kann. Die Zugangsberechtigung und Verschlüsselung wird mithilfe spezieller Chips durchgeführt, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nur an rechtmäßige Nutzer des Systems ausgegeben werden. Die Sicherheit, die dieses Systems vor Angriffen von außen bietet, muss natürlich gerade im Hinblick auf sich ändernde technische Gegebenheiten regelmäßig überprüft und angepasst werden. Generell sind diese Maßnahmen aber geeignet, nicht nur die von Ihnen erwähnten US-Firmen, sondern auch andere potentielle Angreifer aus dem Behördenfunk auszuschließen.
Die von Motorola gelieferten Funkgeräte mussten, wie auch alle anderen für den BOS-Digitalfunk zugelassenen Geräte, eine Zertifizierung durchlaufen und wurden von sachkundigen Prüfstellen getestet. Dass eine der Herstellerfirmen ihre Existenz aufs Spiel setzt, indem sie auf höchst kriminelle Weise bisher nicht entdeckte Hintertüren in den Geräten verbaut, um den Funkverkehr von Polizei und Rettungsdiensten abhören zu können, halte ich für aus heutiger Sicht zwar möglich, aber unwahrscheinlich. Diese theoretische Bedrohung existiert allerdings bei jedem Einkauf von Hardware und hat nichts mit den von Ihnen erwähnten Patenten zu tun.
Nochmals herzlichen Dank für Ihre Frage!
Mit freundlichen Grüßen nach Fulda!
Ihr Konstantin v. Notz