Für alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung Isolation bzw. der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gleich.
Aus suchtmedizinischer Sicht könnte eine Legalisierung von Cannabis vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter anderem das Gefahrenbewusstsein in Bezug auf Cannabis vermindern und damit bisherige Bemühungen der Suchtprävention unterlaufen.
Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
sobald eine allgemeine Impfpflicht eingeführt ist, muss ein Verstoß dagegen auch wirksam geahndet werden.
ganz allgemein gilt: Bartträger können FFP2-Masken nicht bestimmungsgemäß und sicher tragen. Sofern der Bart den dicht anliegenden Sitz der Maske am Gesicht verhindert, kann die Ein- und auch die Ausatemluft zu Teilen ungefiltert an der Maske vorbeiströmen.
Die Sanktionierung über einen höheren Krankenkassenbeitrag wäre lediglich eine Option.