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CSU
• 17.02.2022

Wissenschaftlicher Hintergrund für diese Regelungen ist folgender: Spezifische Antikörper können eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion nachweisen, erlauben aber aus Sicht des RKI und des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit keine Aussage über den Immunstatus und den Zeitpunkt der vorherigen Infektion.

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CSU
• 21.02.2022

Laut RKI geht es bei den fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise primär um den Schutz vor einer Virusübertragung bzw. das Risiko, dass die genesene Person asymptomatisch mit SARS-CoV-2 infiziert ist und das Virus auf andere Menschen übertragen kann.

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