Bis eine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes (ärztliche Therapiefreiheit) eine 4. Impfung verabreicht werden.
weder der Impf- noch der Genesenen-Status von Intensivpatienten, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV2 nachgewiesen wurde, werden in den Krankenhausmeldungen über das IVENA-Tool erfasst [...]
Eine durchgemachte Infektion und der Nachweis einer hohen Anzahl von Antikörpern schließt nach derzeitigem Kenntnisstand eine COVID-19-Impfung nicht aus
Von einer Privatisierungstendenz kann bei einer Entwicklung im Bereich der öffentlichen Trägerschaft von 71,3 % (2017) zu 70,1 % (2021) nicht die Rede sein
Schwellenwerte für neutralisierende Antikörpertiter, die mit einem Schutz vor erneuter Erkrankung bzw. Infektion assoziiert sind, sind bislang nicht zuverlässig und allgemeingültig etabliert.
Dementsprechend entfällt bei Personen, welche nach Abschluss der Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen.