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Klaus Holetschek
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Frage von Ulrich S. •

Sehr geehrter Herr Holetscheck, Anders als von ihnen behauptet und auf der RKI Seite unzutreffend dargestellt wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung Covid 19

Positiv wird, bei der Omikronvariante eben NICHT mehr geringer. Der von ihnen bzw. dem RKI behauptete Sachverhalt betrifft lediglich die Deltavariante.

Bei Omikron ist KEIN Fremdschutz mehr anzunehmen, was auch die Realität und die Zahlen zeigen.

Länder mit hoher Boosterimpfung haben wie z. B. Israel gerade Inzidenzen über 4000. Warum behaupten Sie trotzdem immer noch das Gegenteil und verwehren sich fortgesetzt der gesetzlichen Regelung einer täglichen Testpflicht für medizinisches Personal, da nur diese eine Transmission wirksam verhindern könnte, sondern beharren gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis auf einer bei Omikron wirkungslosen einrichtungsbezogenen Impfpflicht?

Diese ist schon deshalb abzulehnen, da sie noch weiter vermeidbare Leben kosten wird, da Sie - gegen jeden medizinischen Sachverstand - auch noch planen, dann die Testungen für das Personal sogar noch zu reduzieren, womit wir zusätzliche unbemerkte Einträge in die vulnerablen Gruppen sehen.

MfG

U. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

 

nach einer Auffrischungsimpfung wurde ein deutlicher Wiederanstieg der Impfeffektivität für alle Endpunkte beobachtet. Personen mit Auffrischungsimpfung sind also deutlich besser vor einer Erkrankung geschützt als Personen mit Grundimmunisierung. Insgesamt reduziert sich nach einer Auffrischungsimpfung also das Risiko, sich zu infizieren und zu erkranken, das gilt sowohl für die Omikron- als auch für die Delta-Variante.

 

 

Es ist noch unklar, wie lange der Schutz nach Auffrischungsimpfung anhält. Diese Beobachtungen legen nahe, dass sich die Omikron-Variante primär durch Immunevasion und auch durch eine inhärente höhere Infektiosität rapide verbreitet. Die Schutzdauer einer Auffrischungsimpfung gegenüber Infektionen mit der Omikron-Variante lässt aufgrund der Studienlage keine Aussage zu. Um die Transmission der sich seit Ende November 2021 rasch ausbreitenden Omikron-Variante zu reduzieren und in Anbetracht der geringeren Schutzwirkung und -dauer der COVID-19-Grundimmunisierung gegenüber der Omikron-Variante wurde im Dezember 2021 der Mindestabstand für die Auffrischungsimpfung von fünf bis sechs Monate auf drei Monate verkürzt. Auch über die Transmission unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten; sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion unklar bleibt.

 

Klarzustellen ist, dass insbesondere von allen nicht vollständig geimpften Personen unabhängig vom Alter erhöhte Transmissionsrisiken ausgehen. So unterscheidet sich das Infektionsgeschehen stark zwischen der geimpften und der ungeimpften Bevölkerung. Da auch nach vollständiger Impfung und selbst nach Auffrischungsimpfung kein 100%iger Schutz vor einer Infektion und damit Transmission besteht, sind allerdings auch von Geimpften die Hygienevorgaben einzuhalten. Abstand halten, Maske tragen und Lüften sind weiterhin wichtige Maßnahmen, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu reduzieren.

 

Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige sind als besonders vulnerable Gruppe gefährdet, die bei etwaiger Infektion mit SARS-CoV-2 einen schweren Krankheitsverlauf zu durchlaufen. Deshalb gilt es, diese hochvulnerablen Personengruppen bestmöglich vor einer SARS-CoV-2 Infektion zu schützen. Die vom Bund eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht fordert zunächst nur Personen auf, die in betroffenen Einrichtungen tätig sind, bis zum 15.03.2022 entsprechende Nachweise der jeweiligen Leitung vorzulegen. Diese Verpflichtung ist grundsätzlich richtig, kann aber nur ein erster Schritt hin zu einer allgemeinen Impfpflicht sein. Um einen Weg aus der Pandemie zu finden, ist eine deutlich höhere Impfquote in der Gesamtbevölkerung erforderlich.

 

Es bedarf angemessener Umsetzungszeiten, um den erfassten Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, auf etwaige personelle Problemlagen mit dem nötigen Vorlauf zu reagieren und gleichzeitig den betroffenen Mitarbeitenden die Chance zu geben sich nochmals intensiv bzgl. ihrer Impfsorgen beraten zu lassen. In Kürze steht mit dem proteinbasierten Impfstoff Novavax eine weitere Alternative zu den bisherigen mRNA-Impfstoffen zur Verfügung. Die Staatsregierung möchte insbesondere den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Mitarbeitenden die Gelegenheit geben, sich z. B. mit Novavax impfen zu lassen.

 

Impfungen sind nach wie vor der einzige Weg aus der Pandemie. Nur durch die flächendeckende Impfung eines möglichst großen Anteils der Bevölkerung kann die Pandemie nachhaltig beendet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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