Der beste Weg zu diesem Ziel ist es meiner Ansicht nach jedoch, die Umsetzung von konkreten Verbesserungen vorweisen zu können, anstatt solche lediglich anzukündigen. So hat der Bundestag mit den Stimmen der Union im März 2021 ein verpflichtendes Transparenzregister eingeführt.
Beispielhaft für einen solchen Reformbedarf steht das Politikfeld der inneren Sicherheit. So hat der Untersuchungsausschuss zum Breitscheidplatzattentat, dessen Vorsitz ich in den vergangenen zwei Jahren innehatte, Defizite in der Kooperation der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene offengelegt. Inzwischen wurden wesentliche strukturelle Veränderungen zur besseren Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) implementiert.
Mit dem inzwischen im März 2021 beschlossenen verpflichtenden Lobbyregister haben wir eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern offen und transparent zu regeln.
Mit dem inzwischen im März 2021 beschlossenen verpflichtenden Lobbyregister haben wir eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern offen und transparent zu regeln.
Eine Arbeitsüberwachung darf in den seltensten Fällen und i.d.R. nur bei einem sehr konkreten Verdacht des Arbeitgebers, ob eines Verstoßes des Arbeitnehmers vorgenommen werden.
Ich bin davon überzeugt, dass die derzeitigen Regelungen einer modernen 4-Millionen-Metropole nicht gerecht werden.