
(...) Jedoch gibt es weder eine (verfassungs-)rechtliche Verpflichtung noch ist es überhaupt staatliche Aufgabe, auch denjenigen Bürgerinnen und Bürgern Leistungen zur Existenzsicherung zu garantieren, die sie wegen eigenen Einkommens oder Vermögens nicht nötig haben. Ob ein solches allgemeines Grundeinkommen tatsächlich finanzierbar wäre, würde neben Details der Ausgestaltung wesentlich von dessen Höhe abhängen. (...)