(...) Jedoch gibt es weder eine (verfassungs-)rechtliche Verpflichtung noch ist es überhaupt staatliche Aufgabe, auch denjenigen Bürgerinnen und Bürgern Leistungen zur Existenzsicherung zu garantieren, die sie wegen eigenen Einkommens oder Vermögens nicht nötig haben. Ob ein solches allgemeines Grundeinkommen tatsächlich finanzierbar wäre, würde neben Details der Ausgestaltung wesentlich von dessen Höhe abhängen. (...)
(...) Sie führen aus, das Abstimmungsverhalten von SPD und Union im Bundestag lasse erkennen, dass es inzwischen kaum noch programmatische Unterschiede zwischen SPD und CDU/CSU gebe. Tatsächlich erfordern Sinn und Arbeitsweise einer Regierungskoalition ein einheitliches Abstimmungsverhalten der Koalitionspartner. (...)
(...) „Sofern der Bereich der Grundsicherung in den Gebäuden der Agenturen für Arbeit untergebracht ist, entsprechen die baulichen Gegebenheiten sowie die einzelnen Vorkehrungen zur Sicherstellung des Datenschutzes den Vorgaben im Bereich der Arbeitslosenversicherung und dem § 78a SGB X: Für vertrauliche Gespräche etc. stehen so genannte Diskretionsräume zur Verfügung bzw. (...)
Sehr geehrter Herr Luckaßen,
meine Antwort auf Ihre Frage vom 30. April 2008 war meiner Auffassung nach sehr umfassend. Ich habe ihr nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brandner
(...) Ein solidarisches Gemeinwesen ist auf Dauer nur tragfähig, wenn Missbrauch verhindert wird und alle entsprechend ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten ihren Beitrag zum Funktionieren leisten. Deshalb können wir es auch nicht hinnehmen, wenn jemand falsche Angaben über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse macht und dadurch soziale Leistungen erlangt, die ihm nicht zustehen. (...)
(...) Der Außendienst als solcher ist ein legitimes und brauchbares Mittel der Sachverhaltsermittlung. Er dient der Vermeidung von Leistungsmissbrauch und ist insbesondere in den Fällen, in denen nicht alle leistungsrelevanten Tatbestände bekannt werden oder berechtigte Zweifel über die Richtigkeit der Angaben entstehen, die sich nicht anderweitig ausräumen lassen, ein Mittel Fehlentscheidungen – zugunsten oder zum Nachteil des Hilfebedürftigen – zu vermeiden. (...)