(...) Natürlich habe ich Wünsche einer verstärkten europäischen Einigung, die mit Lissabon nicht in Erfüllung gegangen sind. Ich kann mir sehr gut vorstellen, die soziale Dimension Europas zu stärken und in einzelnen Politikfeldern noch mehr Rechte an das Europaparlament abzugeben. Doch ich weiß, dass in den mühsamen Verhandlungen bereits das maximal Mögliche erreicht wurde und viele Ideen dann doch an einzelnen nationalen Egoismen scheiterten. (...)
(...) in der Tat gab es eine Gesetzesänderung am Versicherungsaufsichtsgesetz. Die von Ihnen erwähnte Änderung wurde allerdings geschaffen, um die Stabilität der Unternehmen, die Lebensversicherungen anbieten, besser zu sichern. Denn Sie haben auch nichts von Ihrer Lebensversicherung, wenn ihr Versicherer Pleite geht. (...)
(...) Der Vertragstext wurde dem Bundestag ebenso frühzeitig zugeleitet wie ergänzende Informationen der Bundesregierung. Über die wesentlichen Vertragsinhalte und deren Reichweite war ich durch die zuständigen Fachpolitiker meiner Fraktion und durch die umfassenden Informationen hinreichend informiert, um dem Vertrag zuzustimmen. Zudem habe ich das darauf folgende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen, demzufolge der Lissabon-Vertrag verfassungsgemäß ist. (...)
(...) Dahinter steckt sicher die Frage, welche Maßnahme dazu dienen kann, das Risiko von Amok-Taten zu verringern. Möglicherweise würde eine Steuer auf Waffen diesem Zweck dienen. Allerdings halte ich andere Maßnahmen für wirkungsvoller als eine Waffenbesitz-Steuer für Sportschützen. (...)
(...) Mai 1945 „untergegangen“. Bundeskanzler Willy Brandt hat im Jahr 1970 mit den völkerrechtlich bindenden Verträgen von Moskau und Warschau, den sogenannten Ostverträgen, für die Bundesrepublik Deutschland zugesichert, die Staatsgrenzen nicht anzutasten. Mit dem sogenannten 2+4-Vertrag, in Kraft getreten 1991, hat dann die vereinte Bundesrepublik Deutschland aus guten Gründen die bestehenden Grenzen zu seinen Nachbarn anerkannt. (...)
(...) Artikel 102 Grundgesetz gilt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen (siehe Artikel 2 EMRK) zu verhängen und zu vollstrecken. Für Deutschland gilt jedoch wie gesagt der Artikel 102 Grundgesetz, so dass die Todesstrafe in Deutschland weder verhängt noch vollstreckt werden darf. (...)