
(...) Tagesmütter bieten eine Kinderbetreuung grundsätzlich im Haushalt der Tagesmutter an, teilweise haben sich mehrere Tagespflegepersonen auch zu einer gemeinsamen „Großtagespflegestelle“ zusammengeschlossen. Für die Eltern gibt es keine besonderen bürokratischen Hürden, eine solche Tagespflege in Anspruch zu nehmen. (...)