Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Ralf D. •

Frage an Kerstin Griese von Ralf D. bezüglich Soziale Sicherung

Seht geehrte Frau Griese,
Ich habe eine Frage zur neuen Mütterrente. Stimmt es, daß meine Frau nicht die vollen Rentenpunkte 2x28€ bekommt weil sie schon 3 Monate nach den Geburten unserer Kinder wieder Gearbeitet hat? Sollte das so sein dann haben uns Die Politiker wochenlang bewußt belögen. Warum sollten Wir dann noch wählen gehen?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Debo

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Debo,

ich kann Ihnen keine Rechtsauskunft geben. Außerdem ist das Gesetz, nach dem Sie fragen, noch nicht in den Bundestag eingebracht und daher auch noch nicht beschlossen. Ich kann Ihnen nur den Stand der Diskussion erklären:

Für den Fall, dass Ihre Frau bereits eine Rente bezieht, würde sie nach dem Beschluss der Mütterrente in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Fassung in jedem Fall voll von der Ausweitung der Erziehungszeiten profitieren, da ihre Rente aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht neu berechnet würde. Mit anderen Worten: Sie würde einen zusätzlichen Entgeltpunkt in Höhe von 28 Euro je Kind und Monat erhalten.

Für den Fall, dass Ihre Frau noch keine Rente bezieht, würde sie ebenfalls einen zusätzlichen Entgeltpunkt je Kind erhalten. Allerdings würde ihre Rente von der Deutschen Rentenversicherung zum Renteneintritt berechnet. Dabei würden die Erziehungszeiten und gleichzeitiges Erwerbseinkommen zusammengerechnet. Vereinfacht ausgedrückt: Solange Ihre Frau während der Erziehungszeit ein Durchschnittseinkommen erzielt hätte, würde sie in vollem Umfang von dem zusätzlichen Entgeltpunkt begünstigt. Sollte Sie mehr als das Durchschnittseinkommen verdient haben, würde der Entgeltpunkt für Erziehungszeiten entsprechend gemindert. Das ist jedoch schon heute geltendes Recht, wäre also keine gesetzliche Änderung.

Die Werte des Durchschnittseinkommens sowie die Deckel der Entgeltpunkte finden Sie in den Anlagen des SGB VI, zum Beispiel hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/

In Marl berät Sie die Deutsche Rentenversicherung unter der Telefonnummer 02365 99-2370. Wenden Sie sich auch gerne dorthin, außerdem auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Nummer 030 221911001.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Debo,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Ihnen keine Rechtsauskunft geben. Außerdem ist das Gesetz, nach dem Sie fragen, noch nicht in den Bundestag eingebracht und daher auch noch nicht beschlossen. Ich kann Ihnen nur den Stand der Diskussion erklären:

Für den Fall, dass Ihre Frau bereits eine Rente bezieht, würde sie nach dem Beschluss der Mütterrente in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Fassung in jedem Fall voll von der Ausweitung der Erziehungszeiten profitieren, da ihre Rente aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht neu berechnet würde. Mit anderen Worten: Sie würde einen zusätzlichen Entgeltpunkt in Höhe von 28 Euro je Kind und Monat erhalten.

Für den Fall, dass Ihre Frau noch keine Rente bezieht, würde sie ebenfalls einen zusätzlichen Entgeltpunkt je Kind erhalten. Allerdings würde ihre Rente von der Deutschen Rentenversicherung zum Renteneintritt berechnet. Dabei würden die Erziehungszeiten und gleichzeitiges Erwerbseinkommen zusammengerechnet. Vereinfacht ausgedrückt: Solange Ihre Frau während der Erziehungszeit ein Durchschnittseinkommen erzielt hätte, würde sie in vollem Umfang von dem zusätzlichen Entgeltpunkt begünstigt. Sollte Sie mehr als das Durchschnittseinkommen verdient haben, würde der Entgeltpunkt für Erziehungszeiten entsprechend gemindert. Das ist jedoch schon heute geltendes Recht, wäre also keine gesetzliche Änderung.

Die Werte des Durchschnittseinkommens sowie die Deckel der Entgeltpunkte finden Sie in den Anlagen des SGB VI, zum Beispiel hier
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/

In Marl berät Sie die Deutsche Rentenversicherung unter der Telefonnummer 02365 99-2370. Wenden Sie sich auch gerne dorthin, außerdem auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer: 030 221 911 001.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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