Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Heribert K. •

Frage an Kerstin Griese von Heribert K. bezüglich Familie

Hallo Frau Griese,

ich bin zur Zeit etwas verzweifelt. Ich möchte eine Tagemutter für zwei Kinder (2 und 5 Jahre) beschäftigen. Was mache ich jetzt mit der Sozialversicherung und der ganzen Anmelderei? Ich will die Dame nicht schwarz beschäftigen - ich möchte aber auch hinterher keine bösen Überraschungen durch irgendwelche Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen erleben.

Kann ich oder muss ich diese Dame als Minijobler anmelden? Haushaltsscheckverfahren? Momentan betreut sie nur meine Kinder, möchte aber in Zukunft auch noch weitere Kinder betreuen. Dann wird sie sicherlich über 450 Euro verdienen. Die Dame ist Studentin und möchte sich so neben dem Studium etwas Taschengeld verdienen. Was ist mit der Krankenversicherung? Kann ich mit ihr vereinbaren, dass sie selbst für etwaige Abgaben aufkommen muss? Hat sie Urlaubsansprüche (wie eine Arbeitnehmerin) oder ist sie selbständig tätig, wenn sie Betreuung bei mir zu Hause (Arbeitsplatz?) vornimmt?

Generell die Frage - kann es sein, dass bei einem so einfachen Vorgang möglicherweise soviele sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Fallstricke bestehen? Kann man so etwas nicht familienfreundlicher regeln - auch im Sinne des Bürokratieabbaus? Gibt es ein Merkblatt mit "eingebautem Kompass" des Famileinministeriums zu meinen Fragen?

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Karsch

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Karsch,

als Abgeordnete bin ich nicht befugt, Rechtsauskünfte zu erteilen. Deswegen beschränke ich mich auf ein paar Hinweise.

Tagesmütter bieten eine Kinderbetreuung grundsätzlich im Haushalt der Tagesmutter an, teilweise haben sich mehrere Tagespflegepersonen auch zu einer gemeinsamen „Großtagespflegestelle“ zusammengeschlossen. Für die Eltern gibt es keine besonderen bürokratischen Hürden, eine solche Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Informationen dazu erhalten sie am besten bei Ihrem örtlichen Jugendamt.

Wenn Sie hingegen eine Kinderfrau in Ihrem eigenen Haushalt beschäftigen wollen, werden Sie selbst zum Arbeitgeber. Da empfehle ich eine Kontaktaufnahme mit der Minijob-Zentrale - www.minijob-zentrale.de -, die Sie unter minijob@minijob-zentrale.de, Telefon 0355 2902-70799 oder bei Twitter (@MinijobZentrale) erreichen. Dort werden Sie sehr gut beraten und können die Formulare für eine haushaltsnahe Beschäftigung bzw. für einen Minijob downloaden, es ist gar nicht kompliziert. Dort finden Sie auch alle Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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