
(...) Die Forschungsergebnisse bestätigen uns darin, an der bisherigen Stichtagsregelung im Deutschen Stammzellgesetz festzuhalten. Forscherinnen und Forscher können mit den bisher in Deutschland verfügbaren embryonalen Stammzelllinien ausreichend Grundlagenforschung betreiben. Die Zukunft liegt in der adulten Stammzellforschung – nicht in der embryonalen Stammzellforschung. (...)