Frage an Kerstin Andreae von Bernward B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Andreae,
embryonale Stammzellen können nur durch Tötung menschlicher Embryonen gewonnen werden. Das verstößt gegen die Menschenwürde. Deshalb bin ich gegen eine Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz. Ich hoffe, dass Sie diese Auffassung teilen und gegen die Stichtagsverlegung stimmen werden. Was ist Ihre Auffassung hierzu?
Mit freundlichem Gruß
Bernward Büchner
Sehr geehrter Herr Büchner,
ich teile Ihre Auffassung, dass wir keine Verschiebung des Stichtages im Stammzellengesetz benötigen.
Die Yamanaka-Methode ist ein weiterer Beweis dafür, dass Forscher mit adulten Stammzellen in verschiedenen Bereichen wesentliche Erfolge erringen. Dies zeigt, dass es durchaus möglich ist, erfolgreiche Forschung ohne die ethisch umstrittenen embryonalen Stammzellen durchzuführen. Damit wird erneut die Argumentation der Befürworter einer Stichtagsverschiebung in Frage gestellt, die sich auf die Alternativlosigkeit der humanen embryonalen Stammzellen berufen.
Die Forschungsergebnisse bestätigen uns darin, an der bisherigen Stichtagsregelung im Deutschen Stammzellgesetz festzuhalten. Forscherinnen und Forscher können mit den bisher in Deutschland verfügbaren embryonalen Stammzelllinien ausreichend Grundlagenforschung betreiben. Die Zukunft liegt in der adulten Stammzellforschung – nicht in der embryonalen Stammzellforschung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Andreae MdB