Frage an Katrin Staffler von Beate G. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Abgeordnete Frau Staffler,
ich möchte sie fragen, wie zu dem Elternunterhalt stehen und wie sie persönlich abstimmen werden.
Im Koalitionsvertrag wurde wohl folgengendes verankert, das auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann.
Ich habe nun gehört, dass es dazu bald eine Abstimmung oder Anhörung im Bundestag geben wird und sie für mein Gebiet (ich wohne in Olching) die Abgeordnete von der CSU sind.
Persönlich betrifft mich gerade der Elternunterhalt, da meine Mutter (73 Jahre alt) in Berlin ein Pflegeheim bezogen hat und ich nun vom Sozialamt eine Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsverlangen zugesandt bekommen habe. Ich selbst habe nur ein Gehalt von 1550 Euro netto (40 Stunden pro Woche) bin aber seit 2 Jahren verheiratet. Mein Mann verdient wesentlich mehr und über das Familieneinkommen muss ich Unterhalt zahlen. Ungerecht finde ich hier, dass meine Mutte immer gearbeitet hat (Erzieherin = geringe Rente) für mich und meine Tochter (ich war 14 Jahre Alleinerziehend) nie da war und ich nun Unterhalt zahlen muß. Somit wird die ungerechte Bezahlung der Frauen (geringer Rente) auf mich übertragen. Ich bin schon mit 16 aus dem Haushalt meiner Mutter geflüchtet, habe immer wenn möglich gearbeitet (700 km Umzug mit Kind für Arbeit) und muß nun trotz Arbeit meinen Mann bitten für meine Mutter Unterhalt zu zahlen. Dies schränkt mich total ein. Meine Tochter ist Jahrgang 1990 und schon ausgezogen - also nicht mehr Unterhaltspflichtig. Ist es wirklich Gerecht, das ich als Frau erst mein Kind großziehe und danach Unterhalt für die Eltern zahlen soll (ja mein Vater [geschieden DDR Zeit] kann auch noch kommen) und für meine Rente (Jahrgang 1969) bis 67 arbeiten soll. Für meine eigene zusätzliche Altersversorgung bin ich nun auf das Gehalt meines Mannes angewiesen!
Darum interessiert es mich, wie sie zu dem Elternunterhalt stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Beate G.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Elternunterhalt und Schonvermögen.
Nach meinem Kenntnisstand wird das Thema derzeit noch nicht beraten. Von den zuständigen Stellen konnte ich auch leider keine konkreten Informationen dazu erhalten, wann das Thema aufgerufen und im Deutschen Bundestag beraten werden soll.
Dennoch weiß ich natürlich, dass dieser Bereich für Sie, genau wie für zahlreiche andere Familien, von sehr hoher, finanzieller Bedeutung ist. Ich werde Ihr Anliegen daher gerne nochmals an geeigneter Stelle vorbringen, mit der Bitte hier zeitnah eine Lösung zu finden.
Es tut mir leid, Ihnen keine konkretere Antwort zum Thema Schonvermögen geben zu können.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler