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Katrin Staffler
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Frage von Oliver V. •

Frage an Katrin Staffler von Oliver V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Staffler,

in Deutschland ist immer noch Plakatwerbung für Tabakprodukte zulässig. Diese Werbung adressiert auch Kinder und Jugendliche auch wenn dies öffentlich nicht zugegeben wird. Die Gesundheitsgefahren und die Anzahl der Sterbefälle, die auf das Rauchen zurückzuführen sind, sind deutlich höher als die Verkehrstoten.

Wie ist Ihre Haltung zu einem Verbot für Tabakwerbung an Plakaten (Litfaßsäulen, Plakate, etc.)?

Was können und werden Sie tun um die Zahl der Jugendlichen / jungen Erwachsenen Raucher weiter zu reduzieren?

Mit freundlichen Grüßen
O. V.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr V.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Dezember 2018, in der Sie die aktuelle Diskussion um ein Verbot für Tabakwerbung in Deutschland thematisieren.

Zu Beginn möchte ich betonen, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz ein wichtiges Ziel in der politischen Arbeit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt uns dabei besonders am Herzen. Deshalb müssen im Rahmen der Diskussion um die Einführung eines Tabakwerbeverbots Jugendschutz und gesundheitlicher Verbraucherschutz gemeinsam gedacht werden. Gleichwohl müssen aber auch die Grundrechte der Unternehmen der Tabakwirtschaft auf Berufs- und Meinungsfreiheit in dieser Debatte berücksichtigt werden.

Daher findet derzeit in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein sorgfältiger und intensiver Bewertungs- und Diskussionsprozess statt, wo und wie im Hinblick auf die Werbung für Tabakprodukte und ähnliche Erzeugnisse Bedarf zur Nachsteuerung besteht. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann ich Ihnen deshalb leider nicht sagen, wann und mit welchem Ergebnis dieser laufende Prozess in unserer Fraktion abgeschlossen sein wird.

Mit herzlichen Grüßen
Katrin Staffler

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